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Details zur Veranstaltung

Do  30. 09. 2021,  19:00 Uhr  |  

Hamm

Fachtagung

FUGE-MV 2021

FUGE-MV 2021

Mit Wahl des Vorstandes und des/der 1. Vorsitzenden

Donnerstag, 30. September 2021, 19 Uhr

VHS Hamm

FUgE lädt seine Mitglieder und Interessierte zur Mitgliederversammlung mit der Wahl des Vorstandes und des/der 1. Vorsitzenden sowie zu einem Rückblick und Ausblick auf seine Eine-Welt- und Umweltarbeit ein.

Der Vorstand und wir aus dem FUgE-Büro würden uns über eine rege Teilnahme der FUgE-Mitglieder und -Mitgliedsgruppen sehr freuen.

Im Anschluss laden wir Sie/Euch zu einem Glas Sekt und einem kleinen Imbiss ein.

Bitte, melden Sie sich daher per Mail unter fuge@marcosdacostamelo

MFG

Das FUgE-Team

FUgE-Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen am Donnerstag, 30. September 2021, 19.00 Uhr,

VHS Hamm, Platz der Deutschen Einheit 1, 59065 Hamm

Vorschlag für die Tagesordnung

1. Formalia

a) Verabschiedung der Tagesordnung

b) Feststellung der Anwesenheit und der Stimmanzahl (einfach/dreifache Stimme)

c) Beschluss des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 22. Mai 2019

d) Wahl einer/es Protokollanten/in

2. Berichte zum Jahr 2020:

a) Bericht des Vorsitzenden (Karl A. Faulenbach)

b) Bericht der FUgE-Geschäftsführung und über die Stelle für interkulturelle Öffnung im Regierungsbezirk Arnsberg (Marcos Antonio da Costa Melo)

c) Bericht über die Regionalpromotorstelle für entwicklungspolitische Bildungsarbeit in der Hellwegregion und des Projektes „Folgen unserer Wegwerfgesellschaft“ (Claudia Kasten und Ulrike Sturm)

d) Bericht zu Klimaschutz-Aktivitäten in der Stadt Hamm (Claudia Kasten)

e) Bericht über die Arbeit des Weltladens (Paula Sudhaus – Weltladen GmbH)

f) Finanzbericht (Erhard Sudhaus) und Bericht über die Kassenprüfung

g) Entlastung des Vorstandes

h) Planungen für 2021-2022

3. Anträge

Siehe von FUgE-Vorstand im Anhang den Antrag zur Änderung der Satzung §5 MV und §6 Vorstand

4. Wahlen

a) Wahl des geschäftsführenden Vorstands

b) Wahl der/des Vorsitzende/n

c) Wahl der Schatzmeisterin / des Schatzmeisters

d) Wahl der Beisitzerinnen / der Beisitzer

e) Wahl der Kassenprüferin / des Kassenprüfers

5. Verschiedenes / weitere Termine

Antrag des FUgE-Vorstandes zur Änderung der Satzung §5 MV + §6 Vorstand

FUgE-Satzung vom 24.06.1998 in der Fassung vom 22.11.2018

§5, Absatz

Bisherige Formulierung:

(2) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich sowie nach Bedarf einzuberufen. Termin und Tagesordnung sind den Mitgliedern schriftlich mit einer Frist von 3 Wochen vor der Versammlung mitzuteilen. Mitglieder, die dem Versand der Einladung per E-Mail (oder anderer digitaler Medien) schriftlich zugestimmt haben, können auch elektronisch durch Übermittlung einer E-Mail (oder anderen digitalen Form) an die zuletzt in Textform mitgeteilten E-Mail-Adresse (oder anderem digitalen Medium) geladen werden, wenn das Mitglied nicht in Textform anderes mitgeteilt hat.Die Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn 1/6 der Mitglieder dies verlangen. Anträge auf Satzungsänderungen sind im Wortlaut mit der Einladung zu versenden.

Neue Formulierung:

(2) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich sowie nach Bedarf einzuberufen. Termin und Tagesordnung sind den Mitgliedern in Textform per E-Mail oder anderer digitaler Medien an die letzte dem Verein bekannt gegebene (E-Mail-)Adresse mit einer Frist von 3 Wochen vor der Versammlung mitzuteilen. Mitglieder ohne E-Mail-Anschrift erhalten die Mitteilung per Post.

Die Mitgliederversammlung findet in der Regel in Präsenz statt, sie kann auch virtuell erfolgen, wenn äußere Umstände dies erfordern. Der Vorstand teilt dies den Mitgliedern in der Einladung mit. Die Vorschrift des § 32 Abs. 2 BGB bleibt hiervon unberührt. Virtuelle Mitgliederversammlungen finden in einem nur für Mitglieder zugänglichen, virtuellen Raum statt. Mitglieder müssen sich hierbei mit ihren Daten sowie einem gesonderten Passwort anmelden.

Die Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn 1/6 der Mitglieder dies verlangen. Anträge auf Satzungsänderungen sind im Wortlaut mit der Einladung zu versenden.

§ 6 Vorstand

Bisherige Formulierung

(1) Der Vorstand besteht aus einer / einem Vorsitzenden und zwei oder vier stellvertretenden Vorsitzenden sowie mindestens zwei oder vier stimmberechtigten Beisitzern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Sie bleiben darüber hinaus bis zur nächsten Vorstandswahl im Amt. Nur Vereinsmitglieder (Gruppen- oder Einzelmitglieder) können in den Vorstand gewählt werden. Sie können von der Mitgliederversammlung jederzeit abberufen werden bei gleichzeitiger Neuwahl.

Der/die Vorstandsvorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang aus den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes gewählt.

Neue Formulierung

(1) Der Vorstand besteht aus einer / einem Vorsitzenden und zwei oder vier stellvertretenden Vorsitzenden sowie mindestens zwei, höchstens sechs stimmberechtigten Beisitzern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Sie bleiben darüber hinaus bis zur nächsten Vorstandswahl im Amt. Nur Vereinsmitglieder (Gruppen- oder Einzelmitglieder) können in den Vorstand gewählt werden. Sie können von der Mitgliederversammlung jederzeit abberufen werden bei gleichzeitiger Neuwahl.

Der/die Vorstandsvorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang aus den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes gewählt.

Veranstalter: Fuge

Veranstaltungsort: VHS Hamm

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