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Deutschlands Lieferkettengesetz gilt

Brüssel verhandelt eine europäische Lieferketten-Lösung

Seit Januar 2023 gilt das Lieferkettengesetz in Deutschland. Das ist ein Meilenstein: Endlich werden deutsche Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt in ihren Geschäften verpflichtet. Sie entscheiden nicht mehr nur freiwillig und nach Belieben, ob sie sich etwa mit Arbeitsausbeutung in ihren Lieferketten beschäftigen wollen – sie müssen Verantwortung für Bedingungen in ihren Lieferketten übernehmen. „Leider fehlt im Gesetz noch eine zivilrechtliche Haftungsregel, die Betroffene besser schützt. Außerdem vernachlässigt das Gesetz viele Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes“ sagt Johanna Kusch, Koordinatorin des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“, dem das Eine Welt Netz NRW angehört.

In diesem Projekt, das ganz sicher zu den wichtigsten entwicklungspolitischen Zielen des Jahrzehnts gehört, ist nun eine gute Umsetzung in Deutschland nötig. Außerdem setzen wir uns ein für eine starke EU-Regulierung, die die Lücken im deutschen Gesetz dauerhaft schließen kann. „Die Bundesregierung muss auch mit Blick auf eine europäische Regelung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wahrmachen und sich im kommenden Jahr für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz einsetzen“ so Johanna Kusch.

Die EU verhandelt derzeit über eine europäische Lieferkettenregulierung. Der Europäische Rat der Mitgliedstaaten hat am 1. Dezember 2022 seine Position zu einem diesbezüglichen Vorschlag der Europäischen Kommission beschlossen. Die Positionierung des Europäischen Parlaments wird für Mai 2023 erwartet, danach müssen sich alle drei Institutionen auf eine gemeinsame Regelung einigen.

www.lieferkettengesetz.de

Eine Welt Netz NRW @ 2023
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