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Details zur Veranstaltung

Di  20. 03. 2018,  11:00 Uhr  |  

Dortmund

Fachtagung

Unternehmen tragen Verantwortung für Menschenrechte

Einschätzungen zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) wurde Ende 2016 von der Bundesregierung verabschiedet. Das Ergebnis enttäuschte. Zwar setzte die deutsche Regierung darin eine Zielmarke: Bis 2020 sollen die Hälfte aller Großunternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umsetzen - aber es gibt keine verbindlichen Regelungen für Unternehmen wie z. B. in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden, wo Gesetze mit Menschenrechtsvorgaben für Auslandsgeschäfte von Unternehmen verabschiedet wurden. Wieder einmal beschränkt sich die Bundesregierung auf freiwillige Selbstverpflichtungen für Unternehmen.

Auf dieser Veranstaltung im März wird analysiert, wie verschiedene Länder die UN-Leitprinzipien umgesetzt haben. Vertreter*innen von Unternehmen werden ihre Perspektive auf den deutschen NAP deutlich machen und darlegen, wie sie ihre menschenrechtliche Verantwortung wahrnehmen. Das ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights) wird seine Erfahrungen mit transnationalen Menschenrechtsklagen einbringen und Empfehlungen für die Politik vorstellen. Der Veranstalter lädt Sie herzlich ein, sich an dieser Debatte zu beteiligen.

Tagungsgebühr: 20€ (inklusive Mittagessen)

Weiter Informationen zum Programm dieser Veranstaltung sowie zur Anmeldung finden Sie über den untenstehenden Info-Link.

Veranstalter: Ev. Akademie Villigst, Vereinte Evangelische Mission und möwe

Veranstaltungsort: Gemeindehaus der Ev. Mariengemeinde, Kleppingstrasse 5, 44135 Dortmund (nahe dem Hauptbahnhof)

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